Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ist hier wie bei Firmen eine mindestens 50%ige > Nutzung für den Verein notwendig und wie weist man > das nach? > > # Nein, bei der 50prozentigen Nutzung geht es ja > um dem Betrieb zugeordnetes privates Kfz. Hier ist > es umgekehrt. > > Der Nachweis erfolgt letztlich durch Plausibiliät: > Wieviele Stunden arbeitet das Vorstandsmitglied > für den Verein am Notebook? > > Gibt es die Möglichkeit, dass der 1. Vorsitzende > das Gerät privat anschafft und der Verein zahlt > ihm für die Nutzung im Rahmen des Vereins eine > "Medienpauschale" (wie bei der Nutzung des > privaten Laptops im Rahmen vom "Home-Office")? > > # Ja, das würde auch gehen.
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