Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Janna schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen herzlichen Dank für ihre Antwort! > > Um den Prozess genauer zu erläutern: Wir als > Verein kaufen Wertgutscheine von Supermärkten > (Lidl, Rewe etc.) und geben diese an unsere > Mitarbeitenden weiter. Damit können diese am > Einsatzort unseres Hilfsprojekts Lebensmittel für > bedürftige Menschen kaufen. Aus Gründen des > logistischen Aufwands wollen wir vor Ort auf den > Einsatz von Bargeld verzichten. > > Das bedeutet also, dass erst die Einlösung des > Gutscheins unter ‚Einkäufe und Verpflegung > Menschen in Not‘ und damit Zweckbetrieb fällt? > Der Gutscheinkauf selbst wäre dann erstmal nur > eine Forderung (aus Lieferung und Leistung)? > > > Unklar ist außerdem, wie mit möglichen > Restwerten umgegangen werden soll. > > # Das wären nicht eingelöste Gutscheinbeträge? > Genau!
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