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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Amadeus schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, ich habe eine Frage zum richtigen Ablauf > der Vorstandswahl: > > Ein Verein hat gemäß Satzung drei Vorstände: den > Vorstandsvorsitzenden, einen Stellvertreter mit > gesondertem Aufgabenbereich, und den > Finanzvorstand. > > Nun zeichnet sich vor der nächsten turnusgemäßen > Vorstandswahl ab, dass der Vorstandsvorsitzende > sich nicht mehr zur Wiederwahl aufstellen lassen > wird, da sich eine neue Kandidatin für das Amt > interessiert (und wir gehen davon aus, dass diese > auch gewählt wird). > > Die Agenda der MV hat 10 TOP, die Vorstandswahl > ist TOP 4. Der "alte" Vorstandsvorsitzende lädt > also ein und beginnt - da er gemäß Satzung auch > Versammlungsleiter ist - auch mit der Durchführung > der MV bis TOP 4, da wird die neue Vorsitzende > gewählt. Wann beginnt deren Amt? Sofort? Und > übernimmt sie dann sofort die Versammlungsleitung, > also direkt mit Feststellung des Ergebnisses und > vor TOP 5? Darf jetzt der "alte" Vorsitzenden die > MV weiter bis zum Ende durchführen, oder übergibt > er sofort den Stab? > > Die Satzung sagt wenig zur Wahl. Sie regelt nur: > "Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung > für die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt > auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu einer > Neuwahl im Amt." > > Und außerdem: "Die Mitgliederversammlung wird vom > Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom > stellvertretenden Vorsitzenden geleitet; ist auch > dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung > einen Versammlungsleiter. Der Versammlungsleiter > bestimmt einen Protokollführer." > > Gruß > Eriol
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