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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ok, heißt das dann, ich kann die Werte aus 2018 > einfach stehen lassen, da ja in 2019 und 2020 > durch die Abschreibungen ein Verlust entstanden > ist und sich dadurch nichts erhöht hat? > Oder müsste ich die vorhandenen Rücklagen um den > Verlust reduzieren? > > # Die tatsächlichen freien Mittel müssen den > ausgewiesenen Rücklagen entsprechend, d.h. bei > Verringerung des entsprechenden Anlagevermögens > durch Abschreibungen müssen auch die freien > Rücklagen korrigiert werden. > > Und wie werde ich diese alten Rücklagen wieder > los? Ganz konkret hatten wir einmal eine Rücklage > über 2.000€ für einen Stromerzeuger gebildet (wir > sind ein Feuerwehrverein). Dieser wird > wahrscheinlich nun von der Gemeinde gekauft. Somit > fällt ja der Rücklagegrund weg und man müsste das > Geld dann zeitnah anderweitig satzungsgemäß > verwenden, was aber ja nun nicht mehr als Rücklage > aufgeführt werden müsste. > > # Ganz richtig > > Reicht für die Auflösung der Rücklage ein > Vorstandsbeschluss oder müsste es die > Mitgliederversammlung beschließen? > > # Ich sehe keinen Bedarf für einen Beschluss, weil > es hier eine zwingende steuerliche Vorgabe gibt. > > Und wie werde ich die alten Rücklagen zur > Wiederbeschaffung los, die in Höhe der > Abschreibungen von 2018 gebildet wurden? Muss ich > die so lange auf dem Stand von 2018 > "mitschleppen", bis dann die tatsächliche > Neuanschaffung erfolgt? > > # Ja, so würde ich das machen.
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