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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Herbert Baum schrieb: ------------------------------------------------------- > > Für die Coronazeit hat die Finanzverwaltung eine > Sonderregelung erlassen, nach der Verluste bei > solchen Betrieben aus zweckgebundenen Mitteln > ausgeglichen werden dürfen. > > Vielen Dank, das haben wir noch nicht gewusst > > > Die GbR sollte jetzt aber schnell den Betrieb > einstellen, damit keine weiteren Kosten > auflaufen. > > Ich verstehe nicht ganz, was Sie damit meinen. Die > GbR kann ja nicht einfach den Betrieb einstellen. > Es bestehen noch Verbindlichkeiten in nicht gerade > geringer Höhe bei der Bank für die Finanzierung > des Vereinshauses, welche abbezahlt werden müssen. > Das können die Vereine nicht auf einmal zahlen. > Oder meinten Sie damit Insolvenz anmelden? > > Sorry, wenn ich hier ein bisschen auf dem Schlauch > stehe
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