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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Aufsteiger schrieb: ------------------------------------------------------- > Schönen Guten Morgen. > > unser Sportverein muss nach dem Rücktritt des > ersten Vorsitzenden mangelds Nachfolger eine neue > Struktur schaffen. Die soll wie folgt in der > Satzung definiert werden: > > Der Vorstand arbeitet: > > a) als Präsidium (Geschäftsführender Vorstand) > 1. bestehend aus mindestens vier > gleichberechtigten Mitgliedern > 2. Die Mitglieder des Präsidiums können aus ihrer > Mitte einen Sprecher wählen. > 3. Das Präsidium kann intern den Kassenwart und > Geschäftsführer wählen. > > b) als Gesamtvorstand bestehend aus: > 1. geschäftsführenden Vorstand > 2. Stellvertreter des Kassenwarts > 3. Jugendleiter > 4. Stellvertreter des Jugendleiters > 5. Referent für Öffentlichkeitsarbeit > 6. Abteilungsleiter der Fachabteilungen > > Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die Mitglieder > des Präsidiums. Sie vertreten den Verein > gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von Ihnen > ist allein vertretungsberechtigt.... > > Meine Fragen: > > 1.) Passt das so oder ist irgendetwas rechtlich > nicht in Ordnung? > > 2.) Können wir die Änderung der Satzung von der > Mitgliederversammlung so bestätigen lassen und > dann die Neuwahlen nach dieser Struktur > durchführen oder wird die Satzungsänderung erst > wirksam, wenn sie beim Amtsgericht eingetragen > ist, so dass wir erst nochmal den Vorstand nach > altem Modus wählen und dann eine neue Versammlung > eimberufen müssen, wenn die Satzung wirksam ist? > > Vielen lieben Dank vorab!!!
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