Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein Beschluss ist für die Einladung der MV nicht > erforderlich. Einladen kann der Vorstand in > vertretungsberechtigter Zahl. Auch der schon > zurückgetretene, aber noch eingetragenen Vorstand > darf einladen.
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