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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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KocDo schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Sie ist nicht handschriftlich unterschrieben. > Es > > steht nur der maschinengeschriebene Name von > einem > > zurückgetretenen Vorstandsmitglied darunter. > > 1. Ist dies eine gültige Einladung? > > > > # Ja, wenn für jedes Mitglied zweifelsfrei zu > ersehen ist, dass der Verein einlädt. > -> Danke! Das bedeutet, dass die Einladung mit dem > Briefkopf der 1.Vorsitzenden zur vorangegangenen > MV von den zwei verbliebenen nicht > beschlussfähigen Vorständen auch gültig ist. > > > > 2. Für mich ist das Fass voll. Ich würde, um ein > weiteres Debakel zu verhindern, einen Notvorstand > > beantragen. Gibt es irgendwelche Einwände > dagegen? > > > > # Ein Notvorstand kann nicht eingesetzt werden, > wenn die Vorstandsmitglieder ja noch zu MV > einladen können. > > Ist denn der verbleibende Vorstand noch > > vertretungsfähig? Und durften die > zückgetretenen > > einladen? > -> Nein, er ist nicht vertretungsfähig und auch > nicht Beschlussfähig. Der Verein ist nach den > Rücktritten im April quasi ohne Vorstand. Laut > ihrer Beratung können als letzte Tat nur die > zurückgetretenen Vorstände einladen. Sie wurden > dazu aufgefordert. Wir hatten telefoniert. > Vielleicht können wir nochmals kurz sprechen? > Mit herzlichen Grüßen, > D.K.
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