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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Muss notariell beglaubigt werden. Was bedeutet das > konkret? > > # Das weiß der Notar. Oder wie ist die Frage > gemeint? > > (ich vermute, neben der > * Unterschrift, müssen > * Name, > * Geb. Datum?, und > * Wohnanschrift > mit angegeben werden ...?) > > # Nein, nur die Unterschrift. > > > Wenn in der Satzung keine Einschränkung zum > Wohnort der Vereinsmitglieder enthalten ist, > dürfen wir Deutsche mit Wohnsitz in den USA, oder > generell Bürger mit Wohnsitz im Ausland in den > Verein aufnehmen? > > # Ja > > Dürfen diese als Gründungsmitglieder fungieren? > > # Ja. > Zu beachten sind aber die Regelungen zum sog. > Ausländerverein. > > Ganz sicher werden der Personalausweis des > vertretenden Vorstandes benötigt. > # Ja > > Auch die Kopien? der Personalausweise der anderen > 6 Gründungsmitglieder? > # Nein, die werden nirgendwo eingetragen. > > Müssen die Personalien der Gründungsmitglieder > notariell beglaubigt werden? > # Nein. > > Auch die Gründungsversammlung wird ja gemäß der > Satzung abgehalten. Wir haben nun das 'Problem', > dass unsere Gründungsmitglieder in ganz > Deutschland verteilt sind und ein gemeinsames > Treffen nicht ganz einfach zu organisieren sein > wird. > # Es ist auch eine Online-Gründung möglich. > > Reicht es daher, wenn z.B. nur 3 > Gründungsmitglieder an der Gründungsversammlung > teilnehmen? > # Ja, aber das sehen die Vereinsregister teilweise > anders > > Beschlüsse (z.B. die Vorstandswahl) wären dann mit > einer Stimmanzahl von 2 gültig? > # Ja. > > Wie viele Gründungsmitglieder sollten teilnehmen > # wie gesagt drei, sicherheitshalber sieben. > > und können nicht teilnehmende Mitglieder ihre > Zustimmung zur Wahl des Vorstandes per Email > geben? > # Nur wenn die Satzung das erlaubt (schriftliche > Beschlussfassung).
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