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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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guteLaune schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > welche Unterlagen im Detail müssen bei der > Anmeldung eines Vereins als e.V. dem Notar > vorgelegt werden: > > 1. Anmeldeschreiben an das Vereinsregister > (Amtsgericht) > Muss notariell beglaubigt werden. Was bedeutet das > konkret? > > 2. > Ein Satzungsexemplar, unterzeichnet von 7 > Vereinsmitgliedern > (ich vermute, neben der > * Unterschrift, müssen > * Name, > * Geb. Datum?, und > * Wohnanschrift > mit angegeben werden ...?) > > Wo werden die Zusatzangaben (Name, Anschrift > etc..) gemacht? Auf der Satzung, oder auf einem > extra Blatt Papier? > > Wenn in der Satzung keine Einschränkung zum > Wohnort der Vereinsmitglieder enthalten ist, > dürfen wir Deutsche mit Wohnsitz in den USA, oder > generell Bürger mit Wohnsitz im Ausland in den > Verein aufnehmen? Dürfen diese als > Gründungsmitglieder fungieren? > > Ganz sicher werden der Personalausweis des > vertretenden Vorstandes benötigt. Auch die Kopien? > der Personalausweise der anderen 6 > Gründungsmitglieder? > > Müssen die Personalien der Gründungsmitglieder > notariell beglaubigt werden? > > > 3. > Protokoll der Gründungsversammlung gemäß Satzung. > > In unserer Satzung heißt es bei § 10 > Mitgliederversammlung: > > > Jede Mitgliederversammlung, die ordentlich > einberufen wurde, ist ohne Rücksicht auf die > Anzahl der tatsächlich erschienen Mitglieder > beschlussfähig. > > Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden > mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen > Stimmen gefasst. > > Auch die Gründungsversammlung wird ja gemäß der > Satzung abgehalten. Wir haben nun das 'Problem', > dass unsere Gründungsmitglieder in ganz > Deutschland verteilt sind und ein gemeinsames > Treffen nicht ganz einfach zu organisieren sein > wird. > > Reicht es daher, wenn z.B. nur 3 > Gründungsmitglieder an der Gründungsversammlung > teilnehmen? Beschlüsse (z.B. die Vorstandswahl) > wären dann mit einer Stimmanzahl von 2 gültig? Das > scheint mir etwas 'wackelig'. Was empfehlen Sie > für die Gründungsversammlung? > Wie viele Gründungsmitglieder sollten teilnehmen > und können nicht teilnehmende Mitglieder ihre > Zustimmung zur Wahl des Vorstandes per Email > geben? > > Vielen Dank!!!
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