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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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guteLaune schrieb: ------------------------------------------------------- > Lieber Herr Pfeffer, > > eine (vermutlich) letzte Frage. In unserem > Satzungsentwurf unter § 12 Vorstand heißt es nun: > > 1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und > einem Stellvertreter sowie ggf. einem zweiten > Stellvertreter und Beisitzern. Bis zu einer > Vereinsgröße von xx Mitgliedern übernimmt ein > Vorstandsmitglied zugleich die Funktion des > Schatzmeisters. Steigt die Mitgliederzahl über xx, > wählt die Mitgliederversammlung auch einen > Schatzmeister in den Vorstand. > > 3. Der Verein wird gerichtlich und > außergerichtlich durch den Vorsitzenden, den > stellvertretenden Vorsitzenden und den > Schatzmeister jeweils allein vertreten. Im > Innenverhältnis gilt jedoch, dass der > stellvertretende Vorsitzende nur bei Verhinderung > des Vorsitzenden handeln darf. Der Schatzmeister > darf im Innenverhältnis nur dann handeln, wenn > Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender > verhindert sind. > > -- > Ziel der Formulierung ist es, bei einer geringen > Mitgliederzahl mindestens 2 Vorstandmitglieder zu > haben (Vorsitzender, Stellvertreter). Bei einer > großen Mitgliederzahl 3 (Vorsitzender, > Stellvertreter, Schatzmeister). > Vertretungsberechtigt für den ersten Vorsitzenden > soll bei einer kleinen Mitgliederzahl nur der > Stellvertreter sein, bei einer großen > Mitgliederzahl soll der Schatzmeister den Verein > vertreten dürfen, wenn der erste Vorsitzende und > sein Stellvertreter ausfallen. > > Passt das so, wie formuliert? > > Vielen Dank!!!
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