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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Konrad schrieb: ------------------------------------------------------- > In der Satzung eines e.V. heißt es: Bei > Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die > übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, einen > Ersatz bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu > bestellen. > > Gilt dies auch wenn der 1. Vorsitzende (gemeinsam > vertretungsberechtigt mit dem 2. Vorsitzenden) vom > Amt zurücktritt oder bei einer Neuwahl kein neuer > 1. Vorsitzender gewählt wird.? > > Muss der Ersatz dann auch in das Vereinsregister > eingetragen werden oder kann dort nur ein > gewählter Vorstand eingetragen werden?
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