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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > In der Satzung steht, dass die Einladung > schriftlich versendet werden muss. Was ja per Post > bedeutet. > > # Nein. Das umfasst grundsätzlich auch > elektronische Schriftform (Textform). > > > Muss man da zwei Einladungen per Post versenden > oder reicht ein Brief, der beide Einladungen > enthält? > > # Wenn beide Namen in der Anschrift stehen, > spricht sicher nichts dagegen.
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