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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
reipalu schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich habe eine Frage zur ordnungsgemäßen Einladung > der Mitglieder zur MV. > In der Satzung steht, dass die Einladung > schriftlich versendet werden muss. Was ja per Post > bedeutet. > Eine Satzungsänderung, die eine Textform bzw. > elektronische Form vorsieht, ist in Arbeit. > Nun muss jedes Mitglied persönlich eingeladen > werden. > Wie sieht das z.B. bei > Lebensgemeinschaften/Eheleuten aus? > Muss man da zwei Einladungen per Post versenden > oder reicht ein Brief, der beide Einladungen > enthält?
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