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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich sehe hier keine Datenschutzverstoß. Im Übrigen > können nur Personen klagen, die in ihren Rechten > verletzt wurden. Alles anders ist Sache der > Datenschutzbehörde. Also entspannt bleiben und > abwarten, was der Vorsitzende macht. Das ist > wieder so ein typischer Fall, wo Vorstände meinen, > Ihre persönlichen Verletzlichkeiten seien > justiziabel.
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