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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Aufsteiger schrieb: ------------------------------------------------------- > Schönen Guten Morgen, > > wir haben im Sommer bei der nächsten MV offiziell > Neuwahlen und unser erster Vorsitzender will dann > aufhören. Einen Nachfolger zu finden, könnte sich > schwer gestalten. Wie ist die rechtliche Lage, > wenn wir bis zur MV niemanden finden? > > Auszug aus unserer Satzung: > > "Der Gesamtvorstand des Vereins setzt sich > zusammen aus > > a) Dem geschäftsführenden Vorstand im Sinne des § > 26 BGB bestehend aus > - dem/der 1 Vorsitzenden > - dem/der 2. Vorsitzenden > - dem/der Geschäftsführer(in) > - dem/der 1. Kassierer(in) > Sie sind jeweils für den Verein im Außenverhältnis > alleine vertretungsberechtigt. > > b) Dem erweiterten Vorstand. > Dieser besteht aus weiteren, durch die > Mitgliederversammlung berufenen Mitgliedern. Über > Umfang und Funktion der Mitglieder des erweiterten > Vorstands bestimmt die Mitgliederversammlung. > > Der Gesamtvorstand wird durch Beschluss der > Mitgliederversammlung auf Dauer von zwei Jahren > bestellt. Die Wiederwahl ist möglich. Der > Gesamtvorstand bleibt bis zur Neuwahl eines neuen > Gesamtvorstands im Amt. Wählbar sind nur > Vereinsmitglieder. Mit Beendigung der > Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines > Gesamtvorstandsmitglieds. > > Scheidet ein Mitglied des Gesamtvorstands > vorzeitig aus, kann der Gesamtvorstand für die > restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen > Nachfolger berufen". > > Danke vorab und einen schönen Tag :-)
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