Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Konrad schrieb: ------------------------------------------------------- > In den Jahren 2020 und 2021 hat der Verein keine > Ausgaben für ansonsten erhebliche Ausgaben für > Vereinsveranstaltungen gehabt bei weiterhin > erhobenen Beiträgen. Damit haben sich im Laufe der > Jahre erhebliche finanzielle Mittel angesammelt. > Für Rücklagenbildung gibt es so gut wie keine > Gründe. Bei weiterhin geltenden Beiträgen wird > sich die Situation nicht ändern. Eine zeitnahe > Mittelverwendung ist in Zukunft nicht möglich. > Kann der Verein für die Mitglieder, die in den > vorerwähnten Jahren den vollen Beitrag geleistet > haben in den Jahren 2023 und 2024 einen > gesonderten, reduzierten Beitrag mit Beschluss der > Mitgliederversammlung erheben. > Die Satzung sagt zu Mitgliedbeiträgen folgendes: > § 6 Rechte der Mitglieder > Die Mitglieder haben Anspruch auf alle Leistungen, > die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem > Satzungszweck des Vereins ergeben. Sie können > verlangen, dass die finanziellen, sachlichen und > sonstigen Mittel des Vereins gerecht und zum > gleichmäßigen Wohle aller Mitglieder verwendet > werden. > § 7 Pflichten der Mitglieder > 3) Die Mitglieder haben die von der > Mitgliederversammlung beschlossenen Beiträge und > sonstigen Umlagen zu zahlen. > § 9 Mitgliederversammlung > 3) Die Mitgliederversammlung ist insbesondere > zuständig für: > f) die Festsetzung von Beiträgen oder sonstigen > Umlagen
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