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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Normalerweise kann der Kontoinhaber jeder Person > eine Kontovollmacht erteilen. Ich vermute, die > Bank hat nicht verstanden, dass hier nur ein > Vollmacht erteilt werden soll und kein weitere > Vertreter des Vereins als Kontoinhaber eingetragen > werden soll.
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