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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Sascha Kühl schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > in unserer Satzung besteht der BGB-Vorstand aus > dem 1. Vorsitzenden und max. drei > Stellvertretern. > Der Kassenwart wird hier nicht aufgeführt und > wurde deshalb nicht in das Vereinsregister > eingetragen. > > Die Sparkasse akzeptiert keine Vollmachtserklärung > (vom 1. Vorsitzenden) für den Kassenwart, sondern > besteht darauf, dass der Kassenwart in das > Vereinsregister eingetragen werden muss. Ist das > korrekt? > > Vielen Dank und viele Grüße > Sascha Kühl
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