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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ja, das ist grundsätzlich kein Problem. > Geschäftssitz und satzungsmäßiger Sitz können sich > unterscheiden. > Auch der steuerliche Sitz (Ort der tatsächlichen > Geschäftsführung) muss sich nicht mit dem > satzungsmäßigen Sitz decken.
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