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Vereinsrecht und -organisation
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Nadja75 schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank zunächst für die schnelle Antwort. > > Unser "Dilemma" ist, dass unsere Satzung hier wohl > etwas irreführend gestaltet ist. Dort heißt es, > dass der "geschäftsführende Vorstand" aus dem 1. > und 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem > Schriftführer besteht. Vertretungsberechtigt gem. > § 26 BGB sind aber nur der 1. und 2. Vorsitzende, > welche im Vereinregister eingetragen sind. > > Folgefrage: Ich habe beim Stöbern im Internet nun > auch was gefunden, dass der Vorstand die Aufgabe > auch deligieren kann. Falls dies stimmt, auf was > müsste man achten? (geht's mündlich, nur > schriftlich oder muss evtl. sogar ein > Vorstanddsbeschluss her?)
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