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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ist eine Anordung des Verzichts so zulässig? > > # Das ist sicher eine autonome Entscheidung des > Vereins. Zuständig wäre dafür aber immer die > Mitgliederversammlung, womit die Entscheidung auch > demokratisch legitimiert wäre. > Wenn der Vorstand das allein entscheidet, riskiert > er, sich haftbar zu machen. Die persönliche > Haftung des Vorstands gilt aber immer dem Verein > gegenüber, nicht gegenüber den Mitgliedern. > > Wenn ja darf diese auch pauschal für alle > Mannschaften ausgesprochen werden, ohne zu wissen > ob die Mannschaft von der Begründung (gefährdete > Familienmitglieder) betroffen ist? > > # Hier gilt zunächst das oben Gesagte. Die Frage > ist, ob Mitglieder einen Anspruch gegen den Verein > haben. > Grundsätzlich wird das zu bejahen sein, wenn > Training, Wettkampf usf. zu den regelmäßigen > Leistungen des Vereins gehören. Ein > Rückbehaltungsrecht bezüglich der Beiträge gibt es > aber nicht, weil diese für die Mitgliedschaft > bezahlt werden, nicht für bestimmte Leistungen des > Vereins.
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