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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die allgemeine Verjährungsfrist ist drei Jahre. > Man könnten aber einwenden, dass wegen der > Treuepflicht dem Verein gegenüber eine kürzere > Frist für die Durchsetzung der eigenen Rechte > gewahrt werden muss. > Wie lange liegt denn der Ausschluss zurück?
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