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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > In der Geschäftsordnung kann das nicht geregelt > werden. Die Satzung kann aber sehr wohl regeln, > dass nur Angestellte der GmbH Mitglieder sein > können, also die Mitgliedschaft mit Beendigung des > Anstellungsverhältnisses erlischt. > Da außerordentliche Kündigungen des > Arbeitsvertrages und Kündigungen durch die GmbH > der gerichtlichen Prüfung unterliegen, sehe ich da > kein Problem. > Gemeinnützig kann ein solcher Verein aber nicht > sein.
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