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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nein, da gibt es gar keine Bedenken. Der > Lastschrifteinzug bei Spenden ist gang und gäbe. > Solange die Einzugsermächtigung freiwillig erteilt > ist, kann man nicht mal theoretische rechtliche > Bedenken geltend machen. > (Außerdem sind Lastschriften für einzige Zeit > widerruflich.)
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