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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
EmmaOscar schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > unser geschäftsführender Vorstand besteht aus 1. > u. 2. Vorsitzenden, Schatzmeister und > Schriftführer. > Laut Satzung ist jedes Vorstandsmitglied einzeln > Vertretungsberechtigt. > Kurz nach der letzten Generalversammlung hat der > damalige Schatzmeister sein Amt niedergelegt. > Angeblich aus Zeitgründen, allerdings waren > Unstimmigkeiten in der Kassenführung (falsch > gebuchte Konten) der Anlass. Ich war zu dem > Zeitpunkt neu als Schriftführer tätig. > Unser 1. Vorsitzender hat damals unter der Hand > geregelt, und die restlichen Vorstandsmitglieder > vor vollendete Tatsachen gestellt, dass ein > Mitglied (kein Vorstandsmitglied, auch nicht im > erweiterten Vorstand) die Geschäfte des > Schatzmeisters bis zu der nächsten > Generalversammlung weiter führen wird. > Ist das rechtlich so überhaupt möglich? Muss dann > der eingesetzte "Schatzmeister" in Vereinsregister > eingetragen werden? > Bei der letzten Vorstandsitzung haben sowohl ich > als Schriftführer als auch die 2. Vorsitzende mit > sofortiger Wirkung unsere Ämter nieder gelegt. > Also fehlen 50% des geschäftsführenden Vorstandes. > Ist es rechtlich, dass die beiden restlichen > Vorstandsmitglieder, wobei ja der Schatzmeister > nicht von den Mitgliedern gewählt wurde, sich die > jetzt offenen Posten teilen? Oder ist der Verein > handlungsunfähig? > Für eine Antwort bedanke ich mich recht herzlich:
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