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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Unsere Rücktrittsgesuche werden aber ignoriert. > > # Der Rücktritt ist eine einseitige > Willenerklärung. Die ist nicht > zustimmungsbedürftig. > Sie müssen lediglich nachweisen können, dass der > Rücktritt tatsächlich erfolgt ist (z.B. mit Zeugen > oder per Einschreiben). > > Wenn Sie den Verein ohne den Dritten Vorstand > allein vertreten können (das muss sich aus der > Satzung ergeben), können Sie jederzeit eine > Mitgliederversammlung einberufen. Es bedarf dazu > keines Vorstandbeschlusses - außer die Satzung > verlangt das. > Im übrigen bleibt für die Einberufung das > Minderheitenbegehren. > > Als Vorstandmitglieder haben Sie natürlich ein > Einsichtsrecht in alle Vereinsunterlagen. Das > können Sie auch gerichtlich durchsetzen.
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