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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wie kann ich erreichen, wieder Zugang zu allen > vereinsinternen Informationskanälen zu bekommen? > > # Die Informationen sind grundsätzlich gerichtlich > einklagbar. Hier gilt: Auch ein Einzelmitglied > muss alle Informationen erhalten, die es für die > kompentente Ausübung seiner Mitwirkungsrechte > braucht. > Es ist aber nachzuweisen, dass der Vorstand > Informationen zurückhält. > > Was kann ich tun, um möglicherweise strafrechtlich > relevante und vereinsschädigende Vorgänge seitens > des Vorstandes zu beweisen und zu unterbinden, die > von den übrigen Mitgliedern ignoriert bzw. > teilweise sogar gedeckt werden? > > # Ein vereinschädigendes Verhalten kann nur die MV > mit einfacher Mehrheit sanktionieren. Das wären > zum einen Schadenersatzforderungen gegen den > Vorstand zum anderen die Abberufung des > Vorstands. > > Liegt eine Straftat vor (in einfachsten Fall > Untreue) kann auch ein einzelnes Mitglied Anzeige > erstatten. Ob die Staatsanwaltschaft da einen > hinreichenden Anfangsverdacht sieht, um zu > ermitteln, ist eine andere Frage.
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