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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Mitgliederrechte beginnen mit dem Beitritt. > Das gilt auch für Beschlüsse (wie die Entlastung), > die zurückliegende Jahre betreffen. Es dürfen also > alle Mitglieder mitabstimmen. > Die Entlastung z.B. betrifft zwar zurückliegende > Jahre, hat aber Folgen für die Zukunft (evtl. > Schadensersatzansprüche des Vereins gegen den > Vorstand). Auch deswegen wäre ein Stimmausschluss > der Neumitglieder nicht angemessen.
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