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Vereinsrecht und -organisation
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die 250 Euro gelten nur bei einer > Übungsleitertätigkeit. Für den Platzwart > (Ehrenamtsfreibetrag) wäre der erhöhte > Nichtanrechnungsbetrag 170 Euro. Das findet sich > in § 11b Absatz 2 Satz 3 SGB II.
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