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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Richarde schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Zusammen, > > wir haben bei unserer Vereinsgründung folgenden > Absatz in unserer Satzung: > > § 1 Vereinsbezeichnung, Name, Sitz, > Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit, > Geschäftsjahr > 1.) ... > 2.) Der Verein verfolgt ausschließlich und > unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des > Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der > Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig > und verfolgt nicht in erster Linie > eigenwirtschaftliche Zwecke. > > 3.) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die > satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. > Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus > Mitteln des Vereins. Es darf keine Person > durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft > fremd sind oder durch unverhältnismäßig > hohe Vergütungen begünstigt werden. Davon > ausgenommen sind verhältnismäßige, dem > satzungsmäßigen > Zwecke dienende Aufwandsentschädigungen, die in > den Mitgliederversammlungen > beschlossen wurden. > > Seite 2 von 11 > § 2 Zweck des Vereins > Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere die > Förderung und Verbindung von jungen > Künstlern der elektronischen Musikszene aus > unterschiedlichen Kulturen und Ländern > > > Wir sind ein Verein welche bisher keine Bezahlung > in irgendeiner Form an Mitglieder, Vorstände oder > Vereinsfremde gezahlt hat (abgesehen von > Rechnungen von Firmen als Dienstleister) > > Nun sind für uns zumindest Konstellationen > denkbar, wo wir dies eventuell ermöglichen möchten > falls dies eine Mitgliederversammlung für den > jeweiligen Zweck so beschließt (z.B. > Workshopleitung, Administration von IT, > Buchhaltung) > > Angedacht sind Zahlungen in Höhe der > Ehrenamtspauschale, soweit ich es verstanden habe > ist die Höhe aber mehr für denjenigen Relevant der > die Zahlung erhält als für den Verein > (steuertechnisch) und würden wir wenn nicht > unbedingt notwendig auch in der Satzung nicht > beschreiben. > > Uns interessiert: > ist es mit dem oben genannten Auszug jetzt schon > möglich > - Mitgliedern > - externen > - dem Vorstand > Gelder für Leistungen wie die oben beschriebenen > zu zahlen wenn die Mitgliederversammlung diesem > zustimmt? > > Falls Nein, was muss die Satzung enthalten damit > dies möglich wird? > > Wir würden dann die Satzung dahingehend anpassen, > abstimmen und dem FA die Änderungen vorlegen bevor > wie sie notarialisch ändern lassen. > > Danke und viele Grüße > Richarde
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