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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Zunächst muss man darauf hinweisen, dass eine > Namensänderung eine Satzungsänderung ist. Da gilt > ein Dreiviertelquorum und bei manchen Satzungen > auch ein spezielles Prozedere. > Grundsätzlich hängt die Beschlussfassung am > konkreten Tagesordnungspunkt. Wenn also der TOP > eine konkrete Vorgabe macht, kann das nicht > einfach in eine allgemeine Vorlage zur > Namensänderung abgewandelt werden. Der Vorstand > muss aber dem Antrag eines Mitglied nicht wörtlich > folgen.
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