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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das bedeutet, Deutschland darf kein Visum > verlangen für das ausländische Mitglied. > > # Oder das Visum muss problemlos erhältlich sein. > > Der Verein wird doch im Registeramt des Landes > eingetragen. Oder gibt es noch eine andere Stelle, > wo der Verein dies melden muss? > > # Nein es geht hier nicht um das Registergericht, > sondern um eine zusätzliche Meldung. Welche > Behörde zuständig ist, ist je nach Bundesland > unterschiedlich.
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