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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Welche Vorgaben gibt es dafür, dass sie abstimmen > können? > # Die kann die Versammlungsleitung frei > festlegen. > > Wäre eine Stimmabgabe per Handzeichen oder im Chat > (Ja/Nein) im Fall einer offenen Abstimmung oder > Entlastung möglich oder brauchen wir da eine > spezielle Online-Software, die eine rechtssichere > Abstimmung ermöglicht? > # Handzeichen reicht. Es muss nur sichergestellt > sein, dass die Stimmen korrekt auszählbar sind und > nur Stimmberechtigte abstimmen. > > Würde ein Ausdruck des Chats als Dokumentation der > Abstimmung reichen? > # Ja, aber es gibt keine besondere Beweispflicht. > Natürlich ist es im Streitfall aber gut, Nachweise > zu haben.
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