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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > W. Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Nein, es darf nur für das Land keine > Visumspflicht bestehen.> > > Das bedeutet, Deutschland darf kein Visum > verlangen für das ausländische Mitglied. > > > Nein, nicht die Personen, sondern der Verein > muss der "zuständigen Landesbehörde" gemeldet > werden. > > > Der Verein wird doch im Registeramt des Landes > eingetragen. Oder gibt es noch eine andere > Stelle, wo der Verein dies melden muss?
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