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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das bedeutet, dass sie einen deutschen Pass > haben? > > # Nein, es darf nur für das Land keine > Visumspflicht bestehen. > > > Was bedeutet eine eigene Meldepflicht? > EU-Ausländer brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung > und/oder Arbeitserlaubnis in Deutschland? > > # Nein, nicht die Personen, sondern der Verein > muss der "zuständigen Landesbehörde" gemeldet > werden. > > Nehmen wir an die Mitglieder haben einen deutschen > Pass und eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre. > Ist es möglich, dass sie Vorstandsmitglieder > werden können, wenn in der Satzung darüber nichts > vermerkt ist? > > # Dann ist das kein Problem. Menschen mit > deutschem Pass sind nebenbei bemerkt keine > Ausländer. > > Anderes Beispiel: Die Mitglieder haben keinen > deutschen Pass. > Können diese Vorstandsmitglieder werden, wenn > nichts in der Satzung steht? > > # Ja, es gelten nur die o.g. Voraussetzungen und > Meldepflichten.
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