Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > W. Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > 1. Sie müssen jederzeit einreisen können. > > Das bedeutet, dass sie einen deutschen Pass haben? > > > > 2. Wenn die Mitglieder oder Vorstandsmitglieder > überwiegend Ausländer sind, gibt es eine eigene > Meldepflicht. Das gilt aber nicht für > EU-Ausländer. > > Was bedeutet eine eigene Meldepflicht? > EU-Ausländer brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung > und/oder Arbeitserlaubnis in Deutschland? > > Nehmen wir an die Mitglieder haben einen deutschen > Pass und eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre. > > Ist es möglich, dass sie Vorstandsmitglieder > werden können, wenn in der Satzung darüber nichts > vermerkt ist? > > Anderes Beispiel: Die Mitglieder haben keinen > deutschen Pass. > Können diese Vorstandsmitglieder werden, wenn > nichts in der Satzung steht?
www.vereinsknowhow.de
.