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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es gibt bei ausländischen Vorstandsmitgliedern > zweierlei zu beachten: > 1. Sie müssen jederzeit einreisen können. > 2. Wenn die Mitglieder oder Vorstandsmitglieder > überwiegend Ausländer sind, gibt es eine eigene > Meldepflicht. Das gilt aber nicht für > EU-Ausländer.
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