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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Was ist eigentlich, wenn der Vorstand dem nicht > Folge leistet: wer und mit welchem Quorum kann > dann eine a.o. MV einberufen? > > # Dann gibt es die Möglichkeit des > Minderheitenbegehrens. Hier kann, wenn der > Vorstand sich weigert, das Registergericht > Mitglieder zur Durchführung der MV ermächtigen. > > Und derjenige (der, der das ursprünglich mal > angeleiert hat) hat ja evtl keinen Zugriff auf das > Vereins-Konto, kann also gar keinen grossen Saal > mieten? Es sei denn erst mal auf eigene Kosten, > oder wie? > > # Die Kosten müssen selbstverständlich vom Verein > ersetzt werden.
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