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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
jkoehler schrieb: ------------------------------------------------------- > Angenommen, in unserer Satzung steht: "100 > Mitglieder müssen es sein, um eine a.o. MV zu > beantragen." > > OK, nehmen wir an, dass tatsächlich diese 100 > Unterschriften zusammen gekommen sind: > > Was ist eigentlich, wenn der Vorstand dem nicht > Folge leistet: wer und mit welchem Quorum kann > dann eine a.o. MV einberufen? Und derjenige (der, > der das ursprünglich mal angeleiert hat) hat ja > evtl keinen Zugriff auf das Vereins-Konto, kann > also gar keinen grossen Saal mieten? Es sei denn > erst mal auf eigene Kosten, oder wie? > > Gruss > J.Köhler
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