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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich sehe hier kein Problem, weil ein Beschluss von > der Tagesordnung genommen wurde, der ohnehin nicht > beschlussfähig war. Deswegen war m.E. sogar die > Korrektur der Tagesordnung rechtlich nicht > erforderlich. > Tagesordnungspunkte können noch während der > Versammlung gestrichen werden. Nur Ergänzungen > sind nach BGB nicht zulässig.
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