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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Alex schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei unserem Förderverein (= Hauptverein > Schützenverein) ist in diesem Jahr bislang keine > Mitgliederversammlung durchgeführt worden. Dieses > wären ansonsten im März gewesen. > > Wir sind mit 24 Mitgliedern ein sehr kleiner > Förderverein. Wegen Corona hat es im > zurückliegenden Jahr keine direkten > Vereinsaktivitäten gegeben. Auch bei der > Vereinskasse ist es, mit Ausnahme der > Vereinsbeiträge, zu keinen nennenswerten Buchungen > gekommen. > > Wir sind zurzeit im Vorstand am überlegen, die > Versammlung in diesem Jahr gänzlich ausfallen zu > lassen und dann mit der Versammlung 2022 zusammen > zu legen. In der Vereinssatzung steht nur, dass > einmal jährlich eine Versammlung stattfindet. > Einsprüche von Mitgliedern sind voraussichtlich > nicht zu erwarten. > > Dieses Thema ist hier im Forum zwar schon > beantwortet worden. Danach könnte die Versammlung > ausfallen. Ich stelle die Frage aber trotzdem, > weil ein Präsident eines anderen Schützenvereins > bei einem Online-Seminar von dem Referenten > erfahren hat, dass die Gemeinnützigkeit gefährdet > sein könnte, wenn die Mitgliederversammlung nicht > bis Oktober durchgeführt wird. Ist diese > Information zutreffend ? Kann das Finanzamt die > ausgefallene Mitgliederversammlung beanstanden ?
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