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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das ist die neue Nr. 31 zu § 55 AEAO: > > "In dem Veranlagungszeitraum, in dem die Einnahmen > einer Körperschaft unter der 45.000 €-Grenze > bleiben, ist für sämtliche vorhandene Mittel die > Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung ausgesetzt. > Bei Überschreiten dieser Grenze unterliegen die in > den Jahren des Unterschreitens angesammelten und > die übrigen, zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen > Mittel, nicht dem Gebot der zeitnahen > Mittelverwendung."
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