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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ja, die Finanzverwaltung hat gerade in der > Änderung des AEAO klargestellt, dass gebildete > Rücklagen bei Überschreiten der 45.000-Euro-Grenze > nicht aufgelöst werden müssen.
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