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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Gibt es zu Online-MVs rechtssichere > Musterformulierungen in Satzungen? > > Man kann sich z.B. die Formulierung im > GesRuaCOVBekG halten: > "Die Mitgliederversammlung kann auch im Wege der > elektronischen Kommunikation stattfinden." > > Wie genau müssen dort Einladung, Stimmabgabe und > Rederecht, Zugangsrecht/Berechtigung (Sicherheit > und Exklusivität) der Teilnahme geregelt sein? > > # Es wird sich empfehlen, das in der Satzung gar > nicht näher zu regeln, weil sich die technischen > Möglichkeiten noch sehr ändern können. > Für die Einladung gelten die allgemeinen > Satzungsregelungen. Damit man zur virtuellen MV > nicht per Brief einladen muss, sollte eine > Einladung per E-Mail geregelt werden. Stimmabgabe > und Rederecht richten sich ebenfalls nach den > allgemeinen Regelungen, bzw. sind in Satzungen oft > gar nicht geregelt und werden dann per > Verfahrenbeschluss ad hoc geregelt. > Nach der Rechtsprechung genügt ein > internetübliches Authentifizierungsverfahren, d.h. > Benutzername und Passwort. > > Oder kann dies eine zusätzliche Geschäftsordnung > für Online-Mitgliederversammlungen regeln? > > # Ja, das empfiehlt sich, weil eine GO einfacher > geändert werden kann. Die GO wird sich meist auf > ein bestimmtes technisches Verfahren ausrichten.
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