Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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LaRai schrieb: ------------------------------------------------------- > Unser bundesweit tätiger Verein ist in Landau > eingetragen und hat dort auch seinen Sitz. Aktuell > haben wir dort eine Adresse und z.B. die > Korrespondenz des Finanzamtes kommt dort hin. > > Im Herbst werden wir diese Adresse nicht mehr > nutzen können und eine Geschäftsstelle / einen > Verwaltungssitz in Baden-Württemberg eröffnen. Das > ist auch die Adresse des kommenden 1. > Vorsitzenden. > Den Sitz in Landau möchten wir beibehalten, d.h. > die Satzung auch nicht ändern. > > Braucht es dann zwingend in Landau eine > postalische Adresse? > > Muss die Einrichtung eines Verwaltungssitzes / > einer Geschäftsstelle in der Satzung in der > Satzung verankert sein?
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