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Vereinsrecht und -organisation
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein schönes Verhalten ist das nicht. Grundsätzlich > gilt aber: Die Kassenprüfer sind nur der > Mitgliederversammlung verpflichtet. Letztlich kann > der Vorstand also nur den Bericht für die MV > abwarten und dann dazu Stellung nehmen, wenn die > Satzung keine besonderen Regelungen trifft. Es > kommt immer auf das Votum der Mitglieder an.
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