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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > Fw21 schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Können wir (Vorstand) persönlich bzw. der Verein > irgendwie belangt werden, wenn wir den > Vorstandsbeschluss umsetzen und die MV 2020 > einfach (entgegen schriftlicher Zusage) nicht > nachholen?< > > Nein, nur wenn die Mitglieder sich beschweren. > > > Kann das sonst irgendwelche Folgen haben? < > > Nein > > > Wir sind auch nur Dank des "Corona Gesetzes" > überhaupt noch handlungsfähig, da unsere Satzung > keine Regelung enthält, nach der der Vorstand bis > zur Neuwahl im Amt bleibt. Das heißt wenn wir den > Termin immer weiter verzögern und das Gesetz am > Jahresende ausläuft riskieren wir, dass wir keinen > Vorstand mehr haben, oder?< > > Ja, eine MV sollte dieses Jahr auf alle Fälle > durchgeführt werden sowie eine Satzungsänderung. > "Die MV soll mindestens ein Mal jährlich > stattfinden."
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