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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Fw21 schrieb: ------------------------------------------------------- > Zur Vorgeschichte: > > Die Mitgliederversammlung unseres Vereins hätte > eigentlich bereits im November 2020 stattfinden > sollen. Durch die Corona-Beschränkungen war das > damals (bis vor einigen Wochen) in Präsenz aber > nicht möglich. In unserer Satzung steht, dass die > Versammlung jährlich stattfinden muss. Daher > bestand das Amtsgericht zunächst auch darauf, dass > wir diese in 2020 auf jeden Fall noch machen > müssen, zumal auch Neuwahlen des Vorstandes > anstehen. Wir wurden auf das "Corona Gesetz" > verwiesen, wonach wir die Sitzung im > Umlaufverfahren oder online durchführen könnten. > Nach einigen Gesprächen hat sich das Amtsgericht > schließlich bereit erklärt, dass wir die > Versammlung ins erste Quartal 2021 verschieben > können. Dazu mussten wir schriftlich bestätigen, > dass die Vorstandsmitglieder mit dieser > Verlängerung ihrer Amtszeit einverstanden sind und > haben versichert, dass wir uns sobald die Corona > Auflagen gelockert werden um einen Termin kümmern. > Also ein Entgegenkommen des Amtsgerichts, indem > dieses (eigentlich gegen die Satzung verstoßende) > Vorgehen geduldet wird. Nun war es so, dass auch > im gesamten 1. Quartal keine Besserung eingetreten > ist. Daraufhin ließ der Vorsitzende die Frist > verstreichen ohne nochmal Kontakt aufzunehmen. > Bisher hat sich das Amtsgericht auch nicht mehr > gemeldet. > > Mittlerweile sind die Zahlen ja so gut, dass die > Versammlung (meist ca. 30 Personen) relativ > problemlos in Präsenz machbar wäre. Nun ist es > leider so, dass die große Mehrheit im Vorstand der > Meinung ist, man bräuchte die Versammlung jetzt ja > auch nicht mehr nachzuholen. Das Amtsgericht würde > ja offensichtlich sowieso nicht mehr danach fragen > und außerdem hätten das Problem ja Tausende > Vereine, die Arbeit sich mit denen allen > "rumzuärgern" würde sich das Gericht sowieso nicht > machen. Da in weniger als einem halben Jahr wieder > November ist, könne man dann einfach wieder die > reguläre MV machen. Dieses Vorgehen wurde vom > Vorstand bereits mehrheitlich (2 Gegenstimmen) > beschlossen. > > Der Vorschlag von mir und einem Kollegen war: MV > im Sommer nachholen und dabei die Satzung > dahingehend ändern, dass die MV nicht mehr > jährlich stattfinden muss sondern soll. Damit > hätten wir das Problem zukünftig nicht mehr. Falls > sich Corona im Winter wieder negativ entwickeln > sollte, könnten wir mit der Regelung die MV im > November auch problemlos verschieben oder absagen. > Ansonsten könnte es uns passieren, dass wir im > Winter schon das zweite Mal vor dem Problem > stehen. Und irgendwann wird das Amtsgericht dann > auch mal nachfragen. > > Nun meine Fragen: > > Können wir (Vorstand) persönlich bzw. der Verein > irgendwie belangt werden, wenn wir den > Vorstandsbeschluss umsetzen und die MV 2020 > einfach (entgegen schriftlicher Zusage) nicht > nachholen? > Kann das sonst irgendwelche Folgen haben? > Wir sind auch nur Dank des "Corona Gesetzes" > überhaupt noch handlungsfähig, da unsere Satzung > keine Regelung enthält, nach der der Vorstand bis > zur Neuwahl im Amt bleibt. Das heißt wenn wir den > Termin immer weiter verzögern und das Gesetz am > Jahresende ausläuft riskieren wir, dass wir keinen > Vorstand mehr haben, oder? > > Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
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