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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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kurt schrieb: ------------------------------------------------------- > In der Satzung heißt es "Die ordentliche > Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten > Quartal des Kalenderjahres statt." und weiter "Auf > Antrag des Vorstands oder eines Viertels der > Mitglieder ist spätestens sechs Wochen nach > Antragseingang eine außerordentliche > Mitgliederversammlung einzuberufen. ". > Falls der Vorstand eine MV will, müsste er einen > Beschluss für eine außerordentliche MV fassen, > wenn er nicht bis zur nächsten ordentlichen MV > warten will. > Sehe ich das so richtig?
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